Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Barbara Zobl
Zaubermomente der Fotografie
Steig 7
A-6677 Schattwald
Tel: 00436765318795
e-mail: zaubermomentederfotografie@gmx.at
Auftraggeber haben die Möglichkeit eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtli-chen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen: ec.eu-ropa.eu/consumers/odr.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die
nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden,
im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn der/die Fotograf/in
Barbara Zobl im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
1.2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen
Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt
wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte
oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und
Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern
gespeicherte Bilder und Videos.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe
zustande:
2.2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer
telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite
des Auftragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit
einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss
ab.
2.3. Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail
ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot
des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots
durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen.
Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.
2.4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten
Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich
oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt
zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung
der Fotos zustande.
2.5. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es
sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche
Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der
Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung
des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen,
Sonderwünsche, etc.).
3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren
erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des
Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.
3.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen
Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen
und/oder M.ngelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten
künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten
optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche
.nderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung
und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
3.4. Sofern die mietweise Bereitstellung einer Fotobox (Photobooth o.ä.) vereinbart
wurde verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer diese nur
im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu nutzen oder durch Dritte nutzen
zu lassen. Bei Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch haftet der Auftraggeber.
3.5. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht
zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen
von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber
obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten
der Auftraggeber sowie höhere
Gewalt.
4. Pflichten des Auftragnehmers
4.1. Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer
werden nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter
tätig.
4.2. Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung des Auftraggebers
im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem
Tag weitere Stunden in Auftrag geben.
4.3. Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat
(z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien
im RAW Format.
4.4. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen sechs Wochen nach dem
Fototermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben)
wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.
3. Vergütung und Auslagen
3.1. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum
wird der zusätzliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde abgerechnet.
3.2. Bei Vertragsschluss wird eine erste Zahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises
berechnet, die innerhalb von 7 Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig
wird. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für
die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf nachfolgendem Konto des
Auftragnehmers:
Barbara Zobl
BIC: RZTIAT22333
IBAN: AT93 3633 3000 0003 9891
3.3. Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter
angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer
zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leitungen berechtigt.
Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
bleiben hiervon unberührt.
3.4. Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird auf Rechnungstellung durch den
Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung, jedoch nicht vor
der Übergabe der Fotos durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber fällig.
3.5. An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von 6677 Schattwald aus. Die Anfahrt im
Umkreis von 50 km von Schattwald wird, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, mit
pauschal 0 € berechnet. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten
Umfang werden über vorstehende Differenz hinaus folgende Reisekosten berechnet:
je gefahrenem km 0,50 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie
bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und
Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.
3.6. Sofern vereinbart, wird vom Kunden ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes
zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei
Hochzeitsterminen sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.
3.7. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren,
Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des
Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden dem Auftraggeber
unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt.
4. Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung
4.1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte
durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
4.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber
gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 5.2 dieser
Vereinbarung bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen,
es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer
Schaden, oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu
vertreten hat.
4.3. Kann der Auftragnehmer wegen Krankheit oder eines Umstandes, den dieser zu
verschulden hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung
erstattet.
4.4. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.
5. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte
5.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos
im Eigentum des Auftragnehmers.
5.2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch.
Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private
Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung
der Vergütung über.
5.3. Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch
alle Fotos zu erhalten.
5.4. Der Auftragnehmer darf die Fotos, auf denen ausschließlich die Auftraggeber abgebildet
sind, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden
(z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie
oder Hochzeiten etc.).
5.5.Wird das Einverständnis zur Verwendung der Fotos in Eigenwerbung durch die
Auftraggeber ausdrücklich nicht erteilt, besteht für den Auftragnehmer die Notwendigkeit
der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen.
In diesem Fall erhöht sich der Vergütungsanspruch um 15 %.
5.6. Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen
Fotos nur nach Freigabe durch den mit Auftragnehmer verwenden.
6. Haftung
6.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
6.2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht
abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren
Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht).
In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich
der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.
6.3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist
diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche
Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher
Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden,
die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig,
soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands
typischerweise zu erwarten sind.
6.4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden
Ziffern 8.1 bis 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.
6.5. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel
gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung
7.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder
unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für
die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
7.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen
schriftlicher Zustimmung möglich.
8. Datenschutrechtliche Informationspflichten des Auftraggebers
8.1. Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Informationsblatt
über die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses
aus.
8.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese Informationen
allen weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung
des Auftraggebers in Berührung kommen.
8.3. Der Auftragnehmer wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten.
Er wird darüber hinaus gedruckte Ausfertigungen des Informationsblattes im Rahmen
der Veranstaltung vorhalten, um sie auf Anfrage Dritten zur Verfügung zu stellen.
9. Textform
9.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den
Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.
10. Anzuwendendes Recht
10.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch
der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen
Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
10.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden
Geschäftsbeziehungen ist Schattwald. Der Gerichtsstand ist Reutte, soweit der Auftraggeber
nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand
in Österreich oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch
das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon
unberührt.10.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung