Impressum 

Angaben gemäß § 5 TMG: 

Barbara Zobl

Zaubermomente der Fotografie

Steig 7 

A-6677 Schattwald

Tel: 00436765318795

e-mail: zaubermomentederfotografie@gmx.at

Auftraggeber haben die Möglichkeit eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtli-chen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen: ec.eu-ropa.eu/consumers/odr.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die

nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden,

im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn der/die Fotograf/in

Barbara Zobl im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

1.2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen

Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt

wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte

oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und

Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern

gespeicherte Bilder und Videos.

2. Vertragsschluss

2.1. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe

zustande:

2.2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer

telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite

des Auftragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit

einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss

ab.

2.3. Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail

ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot

des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots

durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen.

Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.

2.4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten

Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich

oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt

zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung

der Fotos zustande.

2.5. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es

sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche

Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der

Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung

des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen,

Sonderwünsche, etc.).

3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren

erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des

Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.

3.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen

Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen

und/oder M.ngelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten

künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten

optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche

.nderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung

und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

3.4. Sofern die mietweise Bereitstellung einer Fotobox (Photobooth o.ä.) vereinbart

wurde verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer diese nur

im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu nutzen oder durch Dritte nutzen

zu lassen. Bei Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch haftet der Auftraggeber.

3.5. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht

zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen

von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber

obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten

der Auftraggeber sowie höhere

Gewalt.

4. Pflichten des Auftragnehmers

4.1. Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer

werden nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter

tätig.

4.2. Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung des Auftraggebers

im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem

Tag weitere Stunden in Auftrag geben.

4.3. Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat

(z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien

im RAW Format.

4.4. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen sechs Wochen nach dem

Fototermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben)

wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.

3. Vergütung und Auslagen

3.1. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum

wird der zusätzliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde abgerechnet.

3.2. Bei Vertragsschluss wird eine erste Zahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises

berechnet, die innerhalb von 7 Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig

wird. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für

die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf nachfolgendem Konto des

Auftragnehmers: 
Barbara Zobl
BIC: RZTIAT22333
IBAN: AT93 3633 3000 0003 9891

3.3. Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter

angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer

zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leitungen berechtigt.

Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

bleiben hiervon unberührt.

3.4. Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird auf Rechnungstellung durch den

Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung, jedoch nicht vor

der Übergabe der Fotos durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber fällig.

3.5. An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von 6677 Schattwald aus. Die Anfahrt im

Umkreis von 50 km von Schattwald wird, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, mit

pauschal 0 € berechnet. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten

Umfang werden über vorstehende Differenz hinaus folgende Reisekosten berechnet:

je gefahrenem km 0,50 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie

bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und

Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.

3.6. Sofern vereinbart, wird vom Kunden ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes

zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei

Hochzeitsterminen sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.

3.7. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren,

Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des

Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden dem Auftraggeber

unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt.

4. Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung

4.1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte

durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

4.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber

gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 5.2 dieser

Vereinbarung bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen,

es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer

Schaden, oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu

vertreten hat.

4.3. Kann der Auftragnehmer wegen Krankheit oder eines Umstandes, den dieser zu

verschulden hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung

erstattet.

4.4. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.

5. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

5.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos

im Eigentum des Auftragnehmers.

5.2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch.

Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private

Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung

der Vergütung über.

5.3. Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch

alle Fotos zu erhalten.

5.4. Der Auftragnehmer darf die Fotos, auf denen ausschließlich die Auftraggeber abgebildet

sind, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden

(z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie

oder Hochzeiten etc.).

5.5.Wird das Einverständnis zur Verwendung der Fotos in Eigenwerbung durch die

Auftraggeber ausdrücklich nicht erteilt, besteht für den Auftragnehmer die Notwendigkeit

der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen.

In diesem Fall erhöht sich der Vergütungsanspruch um 15 %.

5.6. Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen

Fotos nur nach Freigabe durch den mit Auftragnehmer verwenden.

6. Haftung

6.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung

bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

6.2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht

abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die

ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf

deren

Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht).

In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich

der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.

6.3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist

diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche

Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher

Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden,

die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig,

soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands

typischerweise zu erwarten sind.

6.4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden

Ziffern 8.1 bis 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.

6.5. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel

gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung

7.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder

unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für

die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

7.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen

schriftlicher Zustimmung möglich.

8. Datenschutrechtliche Informationspflichten des Auftraggebers

8.1. Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Informationsblatt

über die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses

aus.

8.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese Informationen

allen weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung

des Auftraggebers in Berührung kommen.

8.3. Der Auftragnehmer wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten.

Er wird darüber hinaus gedruckte Ausfertigungen des Informationsblattes im Rahmen

der Veranstaltung vorhalten, um sie auf Anfrage Dritten zur Verfügung zu stellen.

9. Textform

9.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den

Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

10. Anzuwendendes Recht

10.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch

der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen

Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

10.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden

Geschäftsbeziehungen ist Schattwald. Der Gerichtsstand ist Reutte, soweit der Auftraggeber

nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand

in Österreich oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche

Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch

das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon

unberührt.10.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung